
Planen & Bauen, SI 4/2026
TÜV SÜD: Geprüfte Sicherheit für Mountaincarts
SI: Ob Neuanlagen oder Bestandsstrecken – warum wird Ihre Expertise von TÜV SÜD bei Mountaincarts verstärkt nachgefragt?
Thomas Pfister: Wie bei Wanderwegen und Biketrails trifft die allgemeine Wegehaftpflicht auch auf Mountaincartstrecken zu. Der Betreiber muss sicherstellen, nicht fahrlässig zu handeln und atypische Gefahren zu begünstigen.
Zudem erwarten Gäste bei Attraktionen am Berg „geprüfte Sicherheit“. Deswegen beobachten wir eine steigende Nachfrage sowohl bei Planung und Abnahme neuer Anlagen, als auch bei wiederkehrenden Prüfungen von Bestandsstrecken.
Woher haben Sie die Expertise dazu?
Ausgehend von der Seilbahntechnik haben wir von TÜV SÜD über die Jahre hinweg immer mehr Bereiche am Berg in unser Prüfportfolio aufgenommen: Angefangen von Bikeparks, über Rodelbahnen bis hin zu den speziellen Sommerattraktionen. Die Normen, Empfehlungen und Erfahrungen ähneln sich, was uns
nun auch bei den Mountaincarts zugute kommt.

Thomas Pfister
TÜV SÜD-Prüfer für Seilbahnen und Outdoor-Anlagen am Berg
Inwieweit hilft dieses Wissen?
Zu Mountaincart-Strecken gibt es keine Normen oder Fachliteratur, wir greifen deshalb auf bewährte Kompetenz aus anderen Branchen zurück: So nutzen wir etwa den Leitfaden für Naturrodelbahnen vom Land Tirol sowie Bestimmungen aus der ÖNORM für Mountainbike-Strecken, die sich als sehr gut geeignete und belastbare Grundlage erwiesen haben.
Auch Schweizer Richtlinien zur Verkehrssicherungspflicht und Trottinett-Strecken fließen in unsere Empfehlungen und Gutachten ein. Sofern die Strecke über eine Piste verläuft, ziehen wir auch Vorgaben des Tiroler Pistengütesiegels hinzu, etwa was Begrenzungen angeht.
Wie läuft die sicherheitstechnische Abnahmeprüfung von neuen Mountaincart-Strecken ab?
Sofern wir in die Planungs- und Konzeptphase eingebunden werden, besichtigen wir vorab vor Ort die geplante Strecke und geben bereits Empfehlungen zu Schildern, Polster, Zäunen und Baumaßnahmen ab.
Zudem helfen wir bei der Einstufung des Schwierigkeitsgrades der Strecke und sehen uns das Betriebskonzept an. Dort geht es etwa um Gegenverkehr, Rettungsketten oder Aushänge. Wir sehen uns auch die Haftungsverträge mit den Gästen an, wobei diese zusätzlich durch einen Juristen geprüft werden sollten.
Nach dem Bau der Strecke führen wir die Abnahmeprüfung durch und erstellen ein Gutachten. Der Aufwand hält sich also wirklich in Grenzen.



Werden Mountaincart-Strecken korrekt beschildert und abgesichert, sind meist auch die Grundeigentümer der Attraktion gewogen. © TÜV SÜD
Inwiefern ist eine wiederkehrende Prüfung von Bestandsstrecken sinnvoll?
Wie bei Mountainbike-Trails empfehlen wir auch bei Mountaincart-Strecken ein Prüfintervall von drei Jahren bzw. nach Umbaumaßnahmen. Strecken und Konzepte ändern sich durch Witterung und Strategiewechsel immer wieder – da ist eine wiederkehrende Prüfung sinnvoll.
In dem Zuge sehen wir uns auch die Wartungsbücher der Mountaincarts an, ebenso grob den Zustand der Fahrzeuge. Wobei der Fokus schon auf der Strecke liegt.
Welche Mängel fallen dort häufiger auf?
Die korrekte Beschilderung ist das größte Thema, gefolgt von den Fallhöhen, die einen Meter nicht überschreiten sollten. Zudem gilt es, bergseitige Gräben, die durch Auswaschungen entstehen, abzusichern.
Hier sehen wir aber großes Engagement der Bergbahnen, für die Mountaincarts wirtschaftlich wichtiger werden.
Interview: Thomas Surrer
Kontakt:
Ö: seilbahntechnik.at@tuvsud.com
D: ropeways@tuvsud.com