Gericht kippt Seilbahn-Nein

Das Nein zur Seilbahn zwischen Gröden und der Seiser Alm ist zumindest rechtlich vorerst vom Tisch. Das Südtiroler Verwaltungsgericht hat den Beschluss der Gemeinde St. Christina aufgehoben. Den Anspruch auf Schadensersatz haben die Richter dagegen nicht stattgegeben.

Das Projekt einer Seilbahn- oder Standseilbahnverbindung zwischen Gröden und der Seiser Alm geht in die nächste Runde: Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Gemeinderats von St. Christina aus dem März 2025 gekippt. Das berichtet Rainews.

Der Rat hatte sich damals gegen die Trasse gewehrt. Nach einer Klage der Projektgesellschaft „Val Gardena Alpe di Siusi Express GmbH“ urteilten die Richter nun, dass nötige Bürgerinformationen und formelle Prozessschritte übergangen wurden.

Derzeit wird die Strecke zwischen Monte Pana und Saltria nur per Bus bedient. Ein Schadensersatz von 112.000 Euro wurde der Gesellschaft zwar verwehrt, die Gemeinde muss jedoch 3.000 Euro Prozesskosten tragen.

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