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Südtirol: Neue Förderkriterien für Seilbahnen
Die Südtiroler Landesregierung aktualisierte in der Sitzung vom 18. September die Kriterien für die Gewährung von Investitionsbeiträgen zum Bau und zur Modernisierung von Seilbahnanlagen.
Die grundlegenden Förderbestimmungen bleiben dabei unverändert, einzelne Regelungen wurden präzisiert.
Schlepplifte in Kleinstskigebieten betroffen
Betroffen sind unter anderem die Fördervoraussetzungen für Schlepplifte in Kleinstskigebieten, die Priorisierung von Vorhaben bei begrenzten Haushaltsmitteln sowie die Möglichkeit eines ergänzenden Beitrags bei nachweislich geänderten anerkannten Kosten.
Anerkennung eines Betriebsjahres
Neu definiert wird zudem die Anerkennung eines Betriebsjahres. Bei Anlagen mit ausschließlichem Winter- oder Sommerbetrieb sind dafür mindestens 60 Betriebstage erforderlich.
Bei Anlagen mit Winter- und Sommerbetrieb müssen in beiden Saisonen jeweils mindestens 60 Betriebstage erreicht werden.
Für begünstigte Kapitalgesellschaften gilt künftig zudem ein Ausschüttungsverbot für Gewinne über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Gewährung des Beitrags.
Für die entsprechenden Fördermaßnahmen sind im Jahr 2026 insgesamt 20 Millionen Euro vorgesehen.