Kampenwand: Seilbahn-Neubau nach jahrelangem Streit erlaubt

Nach einem jahrelangen juristischen Tauziehen zwischen Behörden, Betreibern und Naturschützern ist die Entscheidung gefallen: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat den Neubau der Seilbahn auf die Kampenwand im Chiemgau, Deutschland, erlaubt. Für die Familie, der die Bahn gehört, ist das ein großer Erfolg. Aber auch der Bund Naturschutz (BN) konnte in einem Punkt gewinnen.

Mit dem Urteil vom 1. Oktober 2026 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Klage des Bund Naturschutz gegen den sogenannten Änderungsbescheid vom Juni 2022 überwiegend abgewiesen. Damit steht dem Neubau der Kampenwandseilbahn grundsätzlich nichts mehr im Wege.

Das Gericht wies die zentralen Kritikpunkte der Naturschützer zurück.

Das betrifft vor allem die Einwände gegen die künftige Beförderungskapazität, die Forderung nach einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Bedenken zum Wald- und Biotopschutz. Auch eine vom Bund Naturschutz geforderte tägliche Obergrenze für die Fahrgastzahlen lehnte das Gericht ab.

Ein Teilerfolg für den Naturschutz

In einem Punkt gab das Gericht den Klägern jedoch recht: Das Landratsamt Rosenheim muss sich noch einmal mit den Sonderfahrten befassen, die außerhalb der regulären Betriebszeiten stattfinden.

Um die lokale Birkhuhnpopulation zu schützen, müssen diese Abend- und Sonderfahrten neu bewertet und entschieden werden.

Erleichterung bei den Betreibern

Für die Betreibergesellschaft endet damit eine lange Phase der Unsicherheit.

„Für unsere Familie und unser gesamtes Team ist dieses Urteil nach vielen Jahren ein großer Erfolg und eine enorme Erleichterung“, sagte Betreiber Eric Zbil. „Das Gericht bestätigt das Erneuerungsprojekt in allen wesentlichen Grundlagen.“

Erneuerung nötig:

Die bestehende Seilbahn aus den 1950er Jahren erfordert nach Jahrzehnten im Betrieb ein Update.

Die Chronologie: Ein langer Weg durch die Instanzen

Nach Darstellung der Betreibergesellschaft auf ihrer offiziellen Website stellt sich der juristische Prozess wie folgt dar:

Die Familie Zbil plant die Erneuerung der Kampenwandseilbahn bereits seit über zwölf Jahren. Die grundsätzliche Bau- und Betriebsgenehmigung gibt es schon seit 2017. Der Streit entzündete sich an späteren Anpassungen.

  • Dezember 2020: Der Freistaat Bayern führt die Schutzkategorie „Naturwald“ ein. Durch einen Fehler des Ministeriums bei der Grenzziehung überschneiden sich auf offiziellen Karten plötzlich rund 200 Quadratmeter des neuen Schutzgebiets mit der Seilbahntrasse.
  • Juni 2022: Die Betreiber erhalten eine Änderungsgenehmigung. Darin werden Details wie Bauablauf, Architektur und eingeschränkte Abend-Betriebszeiten geregelt. Der Bund Naturschutz (BN) klagt dagegen, um das Projekt zu stoppen.
  • November 2023: Das Verwaltungsgericht München hebt die Genehmigung auf – allerdings nur aus einem einzigen Grund: Wegen des fehlerhaften Kartenmaterials aus dem Jahr 2020 war unklar, ob die Trasse den Naturwald berührt.
  • Dezember 2024: Nach vier Jahren korrigiert das zuständige Ministerium den Fehler auf den Karten. Es ist nun offiziell geklärt: Weder die alte noch die neue Trasse liegen im Naturwald.
  • Februar 2025: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) lässt die Berufung der Seilbahn-Betreiber zu, da „ernstliche Zweifel“ am Münchner Urteil von 2023 bestehen.
  • November 2025: Es kommt zur entscheidenden mündlichen Verhandlung vor dem BayVGH. Das Gericht stellt fest: Die Genehmigung und alle Naturschutz-Auflagen sind rechtmäßig. Keine der Klagen des BN greift.
  • Anfang 2026: Obwohl das Gericht inhaltlich den Betreibern recht gab, verzichtete es im November zunächst auf ein formelles Urteil. Ziel war es, den Parteien Zeit für eine außergerichtliche Einigung bis zum 20. Januar 2026 zu geben.

Der Neubau

bringt künftig Barrierefreiheit und mehr Platz für alle Gäste.

Warum die Bahn erneuert wird

Die aktuellen Stationen stammen noch aus den 1950er Jahren. Nach Jahrzehnten des Dauerbetriebs ist eine Erneuerung zwingend notwendig, nicht zuletzt um moderne Standards zu erfüllen.

Barrierefreiheit war zur Bauzeit der alten Bahn noch kein Thema – in Zukunft sollen Fahrgäste an beiden Stationen stufenfreien Zugang haben. Die neuen Gondeln werden groß genug sein, um Kinderwagen und Rollstühle problemlos zu transportieren.

Von der neuen Technik und dem höheren Komfort sollen letztlich alle Gäste profitieren.

Die Kampenwandseilbahn ist ein Familienbetrieb in dritter Generation und beschäftigt 25 Mitarbeiter. Dazu kommt das Team der dazugehörigen Gastronomie „SonnenAlm“, das in etwa genauso groß ist.