BMVI fördert Modellprojekte

Das deutsche Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat eine Förderrichtlinie zur Stärkung von Modellprojekten des ÖPNVs veröffentlicht. 250 Millionen Euro werden dafür bereitgestellt.

Damit werden Konzepte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gefördert, die die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich durch ein attraktiveres Angebot nachhaltig reduzieren. Der erste Förderaufruf richtet sich an Verkehrsunternehmen und -verbünde sowie an Städte, Kreise und Gemeinden.

Bundesminister Andreas Scheuer:

„Wir brauchen einen guten öffentlichen Nahverkehr – nach Corona mehr denn je. Wer Bus oder Bahn fährt und sein Auto stehen lässt, trägt enorm zu einer höheren Lebensqualität in unseren Kommunen bei. Deshalb investieren wir in den nächsten vier Jahren mehr als 250 Millionen Euro in Modellprojekte, bei denen Kommunen zum Beispiel eine Taktverdichtung, neue Tarifmodelle, On-Demand-Dienste oder intelligente Apps mit Echtzeitdaten ausprobieren. Denn nur ein gut ausgebauter, bezahlbarer und attraktiver Nahverkehr kann die Menschen überzeugen, auf Busse und Bahnen umzusteigen.“

Die Stärkung des ÖPNV ist ein zentrales Handlungsfeld im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung. Deshalb fördert das BMVI insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität (z. B. Taktverdichtungen, Entwicklung von On-Demand-Diensten),
    Entwicklung attraktiver Tarife (z. B. 365-Euro-Jahrestickets, Job-Tickets)
  • Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen (z. B. Mobilitätsplattformen und deren Verknüpfung)
  • Die Maßnahmen werden mit bis zu 30 Millionen Euro pro Antragsteller mit einer Förderquote von 80 Prozent unterstützt. Die Quote kann durch Landesmittel auf bis zu 95 Prozent erhöht werden.

Die Projekte werden insbesondere mit Blick auf ihr CO2-Reduktionspotenzial wissenschaftlich begleitet. Ebenfalls wird überprüft, inwiefern besonders wirksame Best Practices auf andere Städte übertragen werden können.

Projektskizzen können bis zum 29. März 2021 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden.

Der Förderaufruf und weitergehende Informationen zum Förderprogramm stehen ab sofort auf der Webseite des BAG zur Verfügung.