Neues zur BUGA Seilbahn

Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau und Rückbau der Seilbahnanlage für die BUGA 23 ist Ende Januar 2022 ergangen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Genehmigungsbehörde hat den Bescheid übermittelt.

„Mit dem Planfeststellungsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein zu Beginn dieses Jahrs erreicht. Jetzt können die vorbereitenden baulichen Maßnahmen starten und wir bleiben im Zeitplan“, freute sich BUGA 23 Geschäftsführer Michael Schnellbach.

Auch Projektleiterin Nadine Haas, vom Seilbahnanbieter Doppelmayr ist zufrieden: „Mit dem Planfeststellungsbeschluss fällt der Startschuss für ein sorgfältig geplantes Projekt.

Wir freuen uns, dass es nun in die Phase der Umsetzung gehen kann, sodass wir die Seilbahn bis zur Eröffnung der Bundesgartenschau fertigstellen und in Betrieb nehmen können. Unser Dank geht an die Bundesgartenschau gGmbH für das Vertrauen, das in die Leistungsfähigkeit der Doppelmayr Seilbahnen GmbH gesetzt wird.“

Die Seilbahn wird die beiden Ausstellungsgelände Luisenpark und Spinelli-Park verkehrlich verbinden. „Diese kurze und direkte Verbindung ist attraktiv und barrierefrei und wird das Verkehrsaufkommen während der Dauer der Bundesgartenschau in einer ganz besonderen Form auffangen“, zeigte sich Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder vom Nutzen der Anlage überzeugt.

Zudem wird die Seilbahn äußerst nachhaltig gebaut, Teile davon stammen aus der temporären Seilbahnanlage in Almere, Niederlande, wo die Internationale Gartenschau „Floriade Expo 2022“ stattfindet.

Auch nach der Gartenschau in Mannheim wird die Seilbahn weiterverwendet. Die vorbereitenden Arbeiten für die Seilbahn beginnen im März, die zehn Stützen werden im Sommer gesetzt, im Herbst werden die Stationen montiert und das Stahlseil eingezogen. Etwa sieben Minuten wird die Fahrt mit der Seilbahn dauern, die mit Ökostrom angetrieben wird.

Projektleiterin Nadine Haas: „Ganz sicher wird die Seilbahnfahrt ein Highlight und ein sehr nachhaltiges Erlebnis für alle Gäste der BUGA 23.“

Hintergrundinformationen zum Planfeststellungsverfahren für die Seilbahn:

Das Genehmigungsverfahren wurde Mitte April 2021 vom Regierungspräsidium Karlsruhe eingeleitet. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist zuständige Planfeststellungsbehörde nach dem Landesseilbahngesetz. Im Verfahren wurden 75 Träger öffentlicher Belange, Verbände und sonstige Stellen angehört.

Darunter die technische Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Freiburg, die Luftfahrtbehörde beim Regierungspräsidium Stuttgart, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, die Naturschutzverbände und die Vertretungen mobilitätseingeschränkter Personen.

Die im Verfahren erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden im Oktober 2021 in Mannheim mündlich erörtert. Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet eine Reihe verbindlicher Zusagen des Seilbahnbetreibers und umfangreiche Nebenbestimmungen der Planfeststellungsbehörde insbesondere zu Immissions-, Natur- und Brandschutz sowie zu verkehrlichen Belangen.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die planfestgestellten Unterlagen werden vom 14.02. bis 28.02.2022 im Technischen Rathaus der Stadt Mannheim zur Einsichtnahme ausliegen sowie auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe rp-karlsruhe.de unter „Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ zugänglich gemacht werden.