Raumplanung: Was bedeutet das revidierte Gesetz?

Kein Entwicklungsstopp, aber auch kein Freipass: Das revidierte Raumplanungsgesetz ist 2026 in Kraft getreten. Welche Auswirkungen hat dies auf Bauten und Anlagen im Gebirge? Ein Überblick.

Die Verordnung (RPV) zum revidierten Raumplanungsgesetz (RPG 2) ist 2026 in Kraft getreten. Sie konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben für Bauten und Anlagen außerhalb der Bauzonen und ist deshalb für die Seilbahn- und Tourismusbranche besonders relevant.

Seilbahnen Schweiz ordnet die Auswirkungen wie folgt ein:

Kein Entwicklungsstopp, kein Freipass

RPG 2 soll die Bautätigkeit außerhalb der Bauzonen stabilisieren. Gebäude und Bodenversiegelungen sollen nicht unbeschränkt weiter zunehmen.

Das betrifft auch den alpinen Raum und damit genau jene Gebiete, in denen Seilbahnen, Skilifte, Bergrestaurants, Beschneiungsanlagen, Werkgebäude oder Stationsbereiche stehen.

Die gute Nachricht: Das neue Recht anerkennt die besondere Bedeutung touristischer Infrastrukturen. Notwendige Erneuerungen, Modernisierungen und Entwicklungen bleiben möglich.

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Ohne Dokumente gibt es Probleme

Seilbahnen Schweiz (SBS) hat sich im politischen Prozess und in den fachlichen Diskussionen mit Erfolg für praxistaugliche Lösungen eingesetzt (siehe Infobox).

Die neuen baupolizeilichen Vorschriften verschärfen jedoch den Umgang mit rechtswidrigen Bauten und Anlagen außerhalb der Bauzonen. Was heißt das konkret?

Bestehende Bauten können bei neuen Projekten wieder zum Thema werden. Auch dann, wenn sie vor Jahrzehnten erstellt wurden und seither nie infrage gestellt wurden.

Für die Betriebe bedeutet das: Alte Bewilligungen, Pläne und Verfügungen werden plötzlich sehr wichtig. Wer nicht belegen kann, dass eine Baute oder Anlage rechtmäßig erstellt wurde, gerät in eine schwierige Position. Im schlimmsten Fall drohen nachträgliche Verfahren, Einschränkungen oder Rückbaupflichten.

Darum empfiehlt SBS den Betrieben, ihre Unterlagen frühzeitig zu prüfen:

  • Sind alle Bewilligungen vorhanden?
  • Sind alte Pläne auffindbar?
  • Gibt es Nebenbauten, Materialseilbahnen, technische Räume oder provisorische Anlagen mit unklarer Bewilligungslage?

Wer diese Fragen erst im Baubewilligungsverfahren stellt, ist spät dran.

Infobox

Wichtige Verbesserungen
  • Touristisch bedingte Bodenversiegelungen sind vom Stabilisierungsziel ausgenommen.
  • Anlagen werden beim Stabilisierungsziel nicht den Gebäuden zugerechnet. Das ist für die Seilbahnbranche entscheidend, da viele technische Infrastrukturen funktional zu einer Anlage gehören.
  • Ein wichtiges Instrument ist der Gebietsansatz. Er kann touristisch geprägten Räumen neue Spielräume eröffnen. Aber nur, wenn Projekte frühzeitig in die kantonale Richtplanung eingebracht werden.

Früh planen und sauber begründen

Auch die Standortwahl wird anspruchsvoller. Der Schutz landwirtschaftlich genutzter Flächen erhält mehr Gewicht. Die Bündelung von Infrastrukturen wird zur Pflicht. Neue Trassen, zusätzliche Anlagen oder Erweiterungen müssen gut begründet werden.

Gleichzeitig kann die Bündelung von Infrastrukturen auch Chancen eröffnen, etwa durch die Kombination von Seilbahninfrastruktur, Beschneiung, Energieanlagen oder bestehenden Erschliessungsachsen.

Kurzbericht als Orientierung

SBS stellt seinen Mitgliedern einen Kurzbericht zu den Auswirkungen von RPG 2 und der Raumplanungsordnung (RPV) auf seiner Webseite zur Verfügung. Dieses Hilfsmittel liefert eine kompakte Übersicht und zeigt auf, worauf Betriebe bei künftigen Projekten achten sollten.