Barrierefrei durch Gesetz

Das Schweizer Behindertengleichstellungsgesetz betrifft auch Seilbahnen. Rechtsanwalt Walter Maffioletti spricht über Fragen, Ausnahmen, Konsequenzen – und über die Situation in der EU.

Ende 2023 müssen Seilbahnen in der Schweiz barrierefrei sein. Mit welchen Fragen kommen Betreiber gehäuft zu Ihnen?

Insbesondere Seilbahner mit älteren Anlagen, oft mit historischem Wert, sind unsicher, ob und welche Maßnahmen umzusetzen sind. Auch die Schnittstelle

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