„Urlauberrückrufaktion“ in Sächsischer Schweiz

Rückrufaktionen sollen Verbraucher vor Produkten mit gefährlichen Mängeln schützen und […]

Rückrufaktionen sollen Verbraucher vor Produkten mit gefährlichen Mängeln schützen und sind für alle Beteiligten unerfreulich – eigentlich. Da die Produkte im Tourismus in der Regel Dienstleistungen sind, kommen hier Rückrufe nicht vor – normalerweise. Nun schafft der Tourismusverband Sächsische Schweiz (TVSSW) einen nicht ganz ernst gemeinten Präzedenzfall.

Für seine aktuelle Marketingkampagne spielt der Verband mit dem Thema. „Peinliche Panne: Leider kamen Sommerurlauber nicht in den Genuss, das mit Puderzucker bestreute Elbsandsteingebirge zu sehen. Selbst die Kaminfeuer waren erloschen und der Wein wurde weder mit Zimt noch warm serviert.“

Mit diesen Worten begründet der TVSSW auf Flyern, Plakaten, auf der Homepage sowie in Anzeigen, Zeitungsbeilegern und seinen Social-Media-Kanälen seine „Rückrufaktion“. Schwerpunkte sind Berlin und Leipzig. Die Idee für die Aktion ist verbandsintern entstanden. Der Verband „entschuldigt“ sich nun für die den Besuchern im Sommer entgangenen Wintererlebnisse und lädt zur Rückkehr in den kommenden Monaten, um das Verpasste nachzuholen. Als „Entschädigung“ wird ein kostenloses Exemplar der Winterwanderkarte für die Sächsische Schweiz angeboten.