
Management & Tourismus
Einheimischen-Tarife: Jetzt kommt Bewegung in Brüssel
Im Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 26. Februar 2026 forderten die Wirtschaftsminister der 27 EU-Staaten die Europäische Kommission offiziell auf, im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der Geoblocking-Verordnung eine rechtssichere Lösung für lokale Preisvorteile vorzulegen.
Der Beschluss des Rates schafft politischen Handlungsspielraum, um rechtlich abgesicherte Lösungen für Einheimischentarife zu prüfen. Die aktuell geltende Geoblocking-Verordnung verbietet Preisunterschiede nach Wohnsitz – eine Regelung, die in vielen Tourismusregionen als Herausforderung wahrgenommen wird.
Die Lösung soll in Gebieten gelten, die erheblichen saisonalen Schwankungen unterliegen und in denen die Bevölkerung mit besonderen Herausforderungen konfrontiert ist. Wie der ORF den österreichischen Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer zitiert, sei die Verordnung nie für den Tourismussektor gedacht gewesen.
Die EU-Wettbewerbsminister trafen sich in Brüssel.
Wolfgang Hattmansdorfer, Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, Österreich und Richárd Szabados, Staatssekretär für KMU-Entwicklung und Technologie, Ministerium für Nationale Wirtschaft, Ungarn.

Warum wird über Einheimischentarife diskutiert?
In den vergangenen Jahrzehnten war es in Österreich in vielen Skigebieten möglich, mit einem Meldezettel als Bewohner ermäßigte Tickets für die Seilbahnen zu erwerben.
Nach EU-Recht werden sie jedoch seit fast zwei Jahren als Diskriminierung angesehen: Die Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Wohnsitzklausel des Freizeittickets Tirol im Juni 2024 hat diese Änderungen provoziert.
Eine wichtige Frage in dieser Geschichte ist: Sind die Seilbahnen eine Dienstleistung oder öffentlicher Verkehr?
Die Dienstleistungsrichtlinie der EU sieht Ausnahmen nur dann vor, wenn in Einzelfällen Tarife für Einheimische auf der Grundlage sachlicher Rechtfertigungen erlaubt werden können, wie etwa die zweckgebundene Verwendung von Steuern und Abgaben sowie die Kohärenz des Steuersystems.
Verkehrsdienstleistungen sind vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Diese Ausnahme wird sowohl in Österreich als auch in anderen Staaten der EU bisher dahingehend interpretiert, dass nicht nur der öffentliche Personenverkehr, sondern auch Seilbahnen und sonstige Aufstiegshilfen vom Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen sind.
Nach der Klage hat sich die Situation jedoch verändert – doch Branche und Politik suchen weiterhin nach einer rechtlichen Lösung.
Einheimischentarife
sind vergünstigte Preise für Personen mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde oder Region.

Warum fordert der Tourismussektor Einheimischentarife?
Als Hauptargument wird angeführt, dass die Akzeptanz des Tourismus in der Bevölkerung sinkt, wenn Einheimische sich die Freizeitangebote vor Ort nicht mehr leisten können.
Eine faire Lösung für Einheimischentarife würde nicht nur die Lebensqualität vor Ort stärken, sondern laut der WKO auch das Zusammenleben von Gästen und Einheimischen langfristig sichern.
„Der Tourismus ist ein zentraler Wirtschaftsfaktor für Österreich. Umso wichtiger ist es, dass Wertschöpfung und Vorteile ausgewogen verteilt werden. Der Beschluss ist ein bedeutender Etappensieg auf diesem Weg“, begrüßt Franz Hörl, Obmann das Fachverbandes der österreichischen Seilbahnen in der WKÖ, die Entscheidung auf der EU-Ebene.
Der genaue Zeitplan auf der EU-Ebene ist noch unklar, doch einige Politiker zeigen sich optimistisch.
„Wir erwarten eine Lösung bis zum Beginn der Wintersaison 2026/27“, berichtete der stellvertretende Landeshauptfrau von Salzburg, Stefan Schnöll.