Bayern: Seilbahnförderung auch 2026, aber ohne Beschneiung

Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber hat angekündigt, dass die Förderung für bestehende Personenseilbahnen im Wesentlichen unverändert bleibt. Gleichzeitig gibt es eine wichtige Änderung: Technische Beschneiungsanlagen werden künftig nicht mehr gefördert. Nicht alle in der Regierung unterstützen diese Entscheidung – wer kritisiert sie?

Seit Anfang 2026 setzt Bayern die bewährte Förderung für bestehende Personenseilbahnen fort. Die Seilbahn-Richtlinien bleiben weitere vier Jahre gültig  – darüber berichtet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus auf seiner Website.

Neu: Technische Beschneiungsanlagen werden künftig nicht mehr gefördert. Dabei hält Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber es dennoch für betriebswirtschaftlich sinnvoll, die Wintersaison mithilfe von Beschneiung abzusichern.

Sie betont die große Bedeutung der Seilbahnen für Bayern:

„Seilbahnen öffnen unser Land. Sie verbinden Menschen mit unserer einzigartigen Berg- und Naturlandschaft und sind deshalb unverzichtbar für unser Tourismusland Bayern. Wir werden daher die technische Erneuerung und Modernisierung unserer Seilbahnen auch in Zukunft finanziell unterstützen.“

Die Ministerin hob auch hervor, dass Seilbahnen nicht nur unsere einzigartige Berg- und Naturlandschaft für Einheimische und Gäste erschließen, sondern auch Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität unbeschwerte Momente hoch oben in den Bergen schenken.

„Wir geben den Seilbahnbetrieben Planungssicherheit und setzen ein klares Zeichen für einen zukunftsfähigen Ganzjahrestourismus. Moderne Anlagen, verlässliche Technik und hohe Qualität sind für Bayern unverzichtbar – dafür schaffen wir den richtigen Rahmen“, ordnet Kaniber die Fortführung der Richtlinien ein.

Staatsministerin Michaela Kaniber

Bedeutung für die Wirtschaft

Mit einem Multiplikator von fünf sind Seilbahnen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in Bayern: Jeder Euro, der bei Seilbahnen umgesetzt wird, generiert insgesamt rund fünf Euro bei Betrieben in der Region – vom Berggasthof bis zur regionalen Hotellerie.

Die Seilbahn-Richtlinien stärken damit nicht nur die touristische Attraktivität, sondern auch die wirtschaftliche Basis ganzer Gemeinden.

Kritik am Förderstopp für Schneekanonen

Die vom Landwirtschaftsministerium gestoppte Förderung von Schneekanonen im Rahmen der Seilbahn-Richtlinie sorgte für Ärger in der Bayern-Koalition von CSU und Freien Wählern, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.

Freie-Wähler-Chef und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger kritisierte auf Nachfrage bei der Klausur seiner Fraktion die Entscheidung seiner Kabinettskollegin Michaela Kaniber (CSU). Aus der Sicht von Aiwanger macht die Trennung keinen Sinn.

 „Ich habe auf alle Fälle immer gesagt, es kann eine Beschneiungsanlage in Kombination mit der Seilbahn durchaus Sinn machen. Was hilft vielleicht die neue Seilbahn, wenn ich dann die Beschneiung nicht habe und am Ende die Leute zum Skifahren woanders hinfahren?“

Seit 2026 werden technische Beschneiungsanlagen nicht mehr gefördert.

Einige Politiker kritisieren diese Entscheidung, andere hingegen unterstützen sie.

Veränderungs-Befürworter

Der Bund Naturschutz (BN) lobte derweil die geänderte Förderrichtlinie für die technische Beschneiung. „Das ist ein längst überfälliger Schritt“, sagte der BN-Vorsitzende Martin Geilhufe.

„Allerdings darf man nicht verschweigen, dass Kunstschneeanlagen über andere Förderprogramme weiterhin unterstützt werden. Ein echter Kurswechsel sieht anders aus.“

Die Seilbahn-Richtlinien

Die Seilbahn-Richtlinien sind seit 2009 ein wichtiges Instrument der touristischen Infrastrukturförderung. Sie unterstützt bestehende Seilbahnbetriebe dabei, ihre Anlagen technisch zu erneuern und zu modernisieren.

Dazu gehören Investitionen in Sicherheitssysteme, ökologische Standards, Energieeffizienz und den technischen Zustand der Anlagen.

Die Förderung richtet sich ausschließlich an bereits genehmigte und bestehende Personenseilbahnen.