Scheidtobelbahn testet neues Umweltrecht

Am Fellhorn soll die alte Scheidtobelbahn durch einen neuen Sechser-Sessellift ersetzt werden. Das Projekt gilt als erster Testfall für Bayerns neues Modernisierungsgesetz – erstmals wird dabei auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beteiligung von Umweltverbänden verzichtet.

Noch stehen die Seilbahnen still – erst Anfang Dezember startet das überregional beliebte Skigebiet am Fellhorn in die neue Saison. Doch im Oberallgäu laufen bereits die Planungen für die Zeit danach: Die alte Scheidtobelbahn soll durch eine moderne 6er-Sesselbahn ersetzt werden.

Besonders ist dabei, dass das Bauprojekt zwar in einem Naturschutzgebiet liegt, aber trotzdem nicht von Umweltverbänden geprüft werden muss. Es gilt als erster Testfall für das umstrittene dritte bayerische Modernisierungsgesetz, das Genehmigungsverfahren vereinfachen und beschleunigen soll.

Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks entfällt für den geplanten Neubau der Scheidtobelbahn erstmals die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) – eine direkte Folge der seit dem 1. August in Bayern geltenden Gesetzesänderung.

Seit der Reform gelten höhere Schwellenwerte für eine UVP. Die neue Anlage am Fellhorn soll rund 1.430 Meter lang sein und liegt damit knapp unter der Grenze von 1.500 Metern, ab der weiterhin eine Prüfung vorgeschrieben wäre.

Solche Prüfungen sollen eigentlich sicherstellen, dass die Auswirkungen größerer Bauprojekte auf Natur und Landschaft frühzeitig offengelegt werden und Umweltverbände mitsprechen können. Ohne eine UVP entfällt dieses Mitspracherecht, und die zuständigen Behörden müssen Stellungnahmen von Umweltorganisationen nicht mehr berücksichtigen.

Es tut sich viel am Fellhhorn:

Die Pendelbahn „Fellhornbahn I“ wurde erst im September 2025 zum 50. Geburtstag umfangreich modernisiert.

Umweltverbände in der Holschuld

Laut der Oberallgäuer Landrätin Indra Baier-Müller (Freie Wähler) bleibt Umweltverbänden auch künftig die Möglichkeit, Einsicht in die Unterlagen zum Fellhorn-Projekt zu nehmen.

„Bisher mussten wir proaktiv informieren. Jetzt müssen sie sich ihre Informationen aus den Gemeinderäten oder Stadträten holen“, erklärt Baier-Müller.

Sie betont, dass ihr ein partnerschaftlicher Austausch mit den Umweltverbänden weiterhin wichtig sei. Zugleich verweist sie darauf, dass die zuständigen Fachbehörden über ausreichende Fachkenntnisse verfügten, um Umweltaspekte selbstständig und sachgerecht zu bewerten.

Die dem Bayerischen Rundfunk vorliegenden Antragsunterlagen wurden im Herbst 2025 beim Landratsamt Oberallgäu eingereicht. Laut Johannes Krieg, Geschäftsführer der Fellhornbahn, wurden die Umweltverbände vor Ort noch nach der alten Gesetzeslage über die Pläne informiert. Bereits Ende 2024 fand zudem ein sogenannter Scoping-Termin zur inhaltlichen Vorbereitung mit lokalen Vertretern von Umweltverbänden statt.

Johannes Krieg, Geschäftsführer der Fellhornbahn,

„Unser Ziel ist nicht, mehr Gäste überall hinzubekommen, sondern sie besser lenken zu können.“

Keine neue Pistenerschließung geplant

Im Rahmen der Modernisierung der Scheidtobelbahn soll die benachbarte Bierenwangbahn abgebaut werden. Damit soll sich die Beförderungskapazität im Skigebiet nicht erhöhen.

Neue Pistenflächen sind laut Betreiber nicht vorgesehen. Stattdessen sollen bestehende Abfahrten „angepasst“ werden – etwa durch Begradigungen und Verbreiterungen. Ziel ist es, das Skigebiet besonders für Anfänger und Familien attraktiver zu gestalten. An der „Oberen Familienabfahrt“ laufen bereits Bauarbeiten.

Wann der Startschuss für die Modernisierung der Scheidtobelbahn fällt, ist noch unklar. Erste naturschutzfachliche Gutachten, die das Seilbahnunternehmen in Auftrag gegeben hat, liegen dem Landratsamt bereits zur Prüfung vor.