Kartellverfahren: Dolomiti Superski plant 30 Mio. Euro zu erstatten

Der Verdacht auf illegale Preisabsprachen zwingt den Skiverbund Dolomiti Superski zum Handeln: Ein Millionen-Paket soll betroffene Skifahrer entschädigen. Verbraucherschützer warnen jedoch davor, dass bei der geplanten Auszahlung viele Antragsteller leer ausgehen könnten. Die Details.

Der Skiverbund Dolomiti Superski hat Rückerstattungen bei Skipässen für die Saisonen 2022/23, 2023/24 und 2024/25 angekündigt – darüber berichtet der ORF. Der Hintergrund ist laut dem Medium ein Kartellverfahren wegen mutmaßlicher wettbewerbswidriger Preisabsprachen.

Im vergangenen Sommer hat das italienische Kartellamt Untersuchungen zu den Skipasspreisen aufgenommen. Dem Verbund wird laut dem Portal stol.it vorgeworfen, dass die zentrale Festlegung der Skipasspreise sowie Verkaufsbeschränkungen für Drittanbieter den freien Wettbewerb behindert hätten.

Dolomiti Superski hat einen Entschädigungsvorschlag gemacht: ein Fonds in Höhe von 30 Millionen Euro – 12 Millionen für Barerstattungen, 18 Millionen für Gutscheine.

Anspruch auf das Geld haben:

Skifahrer, die in den Saisonen 2022/23, 2023/24 und 2024/25 einen Skipass gekauft hatten.

Möglicher Ablauf der Rückerstattung

Wie die Verbraucherschutzorganisation Assoutenti mitteilt, soll ein Fonds von 30 Millionen Euro für Rückerstattungen und Gutscheine bereitgestellt werden.

Wer Anspruch auf eine Entschädigung hat, muss selbst aktiv werden – über ein Portal, das bis 15. Oktober 2026 eingerichtet werden soll. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Dieses System wurde von Assoutenti-Präsident Gabriele Melluso kritisiert. Ihm zufolge könnte die Situation eintreten, dass spätere Antragsteller leer ausgehen, sobald der Fonds erschöpft ist, obwohl sie denselben Anspruch hätten.

Zudem sei es nicht korrekt, dass die Höhe der Entschädigungen je nach gewählter Form unterschiedlich sei, so der Verbraucherschützer.

Wie es weitergeht

Wie das Portal stol.it berichtet, hat die Wettbewerbsbehörde dem Vorschlag bereits vorläufig zugestimmt. Bis zum 27. Mai können interessierte Parteien noch Stellungnahmen abgeben.

Erst danach fällt die AGCM eine endgültige Entscheidung darüber, ob das Maßnahmenpaket ausreicht, um die Ermittlungen einzustellen und den Wettbewerb zwischen den Skigebieten wiederherzustellen.