Scheitert am Fellhorn ein ganzes Gesetz?

Am Fellhorn sollte derzeit eigentlich die alte Scheidtobelbahn durch einen neuen Sechser-Sessellift ersetzt werden. Das Projekt gilt als erster Testfall für Bayerns neues Modernisierungsgesetz – erstmals ist dabei eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig. Doch das Gesetz wird gerichtlich angefochten, die Baustelle steht still.

Die Modernisierung des Skigebiets am Fellhorn sorgt für Debatten: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat einen vorläufigen Baustopp für den Neubau der Scheidtobelbahn verhängt und damit einem Eilantrag des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz (LBV) stattgegeben.

Laut der Süddeutschen Zeitung ist das Urteil ein Warnsignal an die bayerische Staatsregierung. Das Projekt ist das erste, das nach dem dritten Modernisierungsgesetz für Bergbahnen und Beschneiungsanlagen genehmigt wurde. Es soll die Genehmigungsverfahren vereinfachen.

Der Streit entzündet sich an der fehlenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Laut dem Modernisierungsgesetz ist diese erst ab 1.500 Metern vorgeschrieben. Die Trasse der Scheidtobelbahn bleibt mit 1.430 Metern knapp unter diesem Grenzwert.

Seilbahnverband fordert Planungssicherheit

Der Verband deutscher Seilbahnen treibt der Baustopp um, da er Auswirkungen auf die gesamte Branche hat. Leitend für die Entscheidung ist die Frage, ob diese Änderung der Gesetzeslage mit europarechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar ist.

Diese komplexe Rechtsfrage kann im Eilverfahren nicht abschließend geklärt werden und ist einem nachgelagerten Klageverfahren vorbehalten. Aus diesem Grund fiel die Folgenabwägung im Eilverfahren zugunsten des LBV aus und führte zu einem vorläufigen Baustopp der Seilbahn.

„Das Gericht trifft damit keine Aussage zur Rechtmäßigkeit des Projekts und kein generelles Urteil über das Dritte Bayerische Modernisierungsgesetz. Zugleich macht die Begründung des Gerichts deutlich, dass das Dritte Bayerische Modernisierungsgesetz nicht zu einer inhaltlichen Abschwächung von Umweltstandards geführt hat“, betont Priesnitz

Birgit Priesnitz

VDS-Geschäftsführerin

„Die Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg zeigt vor allem eines: Rechtsunsicherheit ist für alle Beteiligten problematisch. Unternehmen benötigen verlässliche und rechtssichere Genehmigungsverfahren, damit Infrastrukturprojekte wirtschaftlich und langfristig sicher geplant werden können. Auch entsteht in der Öffentlichkeit teilweise der Eindruck, dass Seilbahnprojekte ohne verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung keiner umfassenden umweltrechtlichen Prüfung unterliegen. Dieser Eindruck ist unzutreffend. Unabhängig von einer UVP durchlaufen Seilbahnprojekte in Deutschland immer umfassende natur- und artenschutzrechtliche Prüfungen sowie behördliche Genehmigungsverfahren.“

Umweltschutz immer gegeben

Denn auch wenn ein Vorhaben nicht UVP-pflichtig ist, ist der Natur- und Artenschutz integraler Bestandteil der behördlichen Genehmigungsverfahren für Seilbahnprojekte in Deutschland. Dazu zählen laut VDS

  • ökologische Erhebungen (Fauna und Flora) über die gesamte Vegetationsperiode
  • die Planung und Bewertung über den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP),
  • die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP),
  • gegebenenfalls FFH- und UVP-Berichte, die Abstimmung mit Fachbehörden aus Naturschutz, Wasserwirtschaft und Forst,
  • sowie eine Umweltbaubegleitung in der Bauphase, damit Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden.

Der VDS spricht sich daher für eine zeitnahe rechtliche Klärung aus, um Planungssicherheit für eine Branche zu schaffen, die kontinuierlich in eine nachhaltige Infrastruktur investiert und dabei ökologische, soziale und wirtschaftliche Verantwortung miteinander verbindet.

Es tut sich viel am Fellhhorn:

Die Pendelbahn „Fellhornbahn I“ wurde erst im September 2025 zum 50. Geburtstag umfangreich modernisiert.

Und was macht die Seilbahn?

Zurück auf das Fellhorn: Inzwischen hat die Bergbahn klaut BR24 Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt – und beim Landratsamt eine nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung angestoßen.

Das Landratsamt legt nun die Projektunterlagen für zwei Monate öffentlich aus, sodass Naturschutzverbände ihre Bedenken und Einwände offiziell einreichen können. Im Anschluss prüft die Behörde die Umweltauswirkungen des Bauvorhabens noch einmal vertieft. Laut Aussagen des Landrats wird die UVP insgesamt voraussichtlich etwa drei Monate in Anspruch nehmen.

Seilbahn sollte zur Saison fertig sein

Ob der ursprüngliche Zeitplan eingehalten werden kann, ist daher völlig ungewiss. Eigentlich sollte die neue Scheidtobelbahn pünktlich zur kommenden Saison starten, da sie als wichtiger Zubringer für Teile des Skigebiets fungiert.

Die Lage ist besonders brisant, weil der alte Lift nach Kenntnisstand des Landrats bereits abgebaut wurde. Um eine Lösung zu finden, möchte Landrat Wilhelm zeitnah Vermittlungsgespräche zwischen dem Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) und der Fellhornbahn einleiten.

Unterdessen geht die juristische Auseinandersetzung weiter: Die Fellhornbahn GmbH hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt, woraufhin nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Rechtmäßigkeit des verhängten Baustopps prüft.

Mit Verweis auf das laufende Verfahren enthalten sich derzeit sowohl der LBV als auch die Fellhornbahn jeglicher öffentlicher Stellungnahmen.