Wegweisendes Urteil: Pistendienst rettet Leben – nicht Geld

Nicht weniger als die Haftung für alle ungeklärten Skiunfälle drohte einer Tiroler Bergbahn. Doch das Oberlandesgericht Innsbruck stellte fest: Pistenretter müssen Skifahrer bergen, nicht Personalien von Verursachern ausforschen. Über ein Urteil mit Branchen-Relevanz.

Anfang 2024 stürzte ein Skifahrer auf einer Piste der „Bergwelt Hahnenkamm“ und verletzte sich schwer. Der Skifahrer behauptete, von einem unbekannten Skifahrer von hinten niedergefahren worden zu sein.

Da der mutmaßliche Unfallverursacher nicht ausgeforscht werden konnte,

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