Seilbahnen im Check

Seit Ende 2019 ist eine einheitliche Überprüfung von Alt-Anlagen in der Schweiz vorgeschrieben. Die Experten von INAUEN-SCHÄTTI helfen dabei.

Seilbahnanlagen sind seit vielen Jahren Teil der Infrastruktur am Berg und als solche auch nicht wegzudenken. Einige der heute noch betriebenen Anlagen sind nostalgische Stücke und leisten bereits seit über 70 Jahren treue Dienste. In einem derart langen Zeitraum hat sich gerade technisch sehr viel getan und die damals geltenden Vorschriften sind heute veraltet.

Trotz der vorgeschriebenen jährlichen Überprüfungen ist es gerade bei Klein- und Alt-Anlagen oft schwer einheitliche Standards zu definieren und so die Sicherheit der Gäste und Betreiber auch weiterhin zu gewährleisten. Um diesen Prozess zu erleichtern, hat das Interkantonale Konkordat für Seilbahnen und Skilifte der Schweiz gemeinsam mit Vertretern der Seilbahnbranche eine Checkliste zur Beurteilung alter Luftseilbahnen entwickelt.

Aufgrund der jahrelangen Erfahrung und des großen Know-hows war auch INAUEN-SCHÄTTI aktiv beim Entwicklungsprozess beteiligt. Das dabei entstandene Dokument umfasst neben den auszufüllenden Punkten auch viele Erklärungen für die richtige Durchführung. Die Checkliste wurde bereits an die Betreiber ausgeschickt.

Für INAUEN-SCHÄTTI ist hier aber noch nicht Schluss, das Unternehmen hilft den Betreibern auf Wunsch gerne bei der Durchführung der Analyse und der Definierung nötiger Maßnahmen.

Auch durch den Austausch weniger komplexer Bauteile können angejahrte Seilbahnen technisch einfach erneuert werden, um so den Standards zu entsprechen.

Dienstleistung vor Ort

Der Seilbahnhersteller INAUEN- SCHÄTTI bietet nicht nur in der Technik, sondern auch im Bereich Service höchste Qualitätsstandards. Darum wird auch ein kostenloser Service zur Mithilfe beim Ausfüllen der Checkliste angeboten.

„Manche Punkte können nur mithilfe der alten Unterlagen bearbeitet werden und wenn man bedenkt, dass manche Anlagen vor über einem halben Jahrhundert gebaut wurden, ist es nicht überraschend, dass die Unterlagen nicht mehr so schnell auffindbar sind. Wir haben die Dokumente zu vielen Kleinseilbahnen der Schweiz in unserem Archiv und können den Betrieben so gut bei der Bewertung helfen“, erklärt Peter Schindler, Serviceleiter bei INAUEN-SCHÄTTI.

Die Beurteilung der über 40-seitigen Checkliste dauert vor Ort, mit Hilfe der Experten, etwa einen Tag. Anschließend folgt noch die Erstellung der nötigen Maßnahmen für die gefundenen Mängel. Mitunter kann die Bewertung auch schwierig werden, da es gerade bei den Nostalgiebahnen viele Speziallösungen gibt, die bei der Erstellung der Liste nicht direkt berücksichtigt werden konnten.

Die gängigsten Defizite, die sich bis-her bei den Begehungen der Anlagen zeigten, waren an den Umlenkscheiben zu finden. Diese durch Abweichung zu den aktuellen Vorschriften bedingten Mängel, sind einfach und meist mit geringem Kostenaufwand zu beheben. Auf-wendiger wird es wenn die Steuerung der Seilbahn nicht mehr am heutigen Stand der Technik ist und deshalb erneuert werden muss.

Die Bewertung der Anlagen anhand der Checkliste hilft den Betreibern, die gebotene Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Außerdem zeigt sich frühzeitig, wo zukünftige Investitionen getätigt werden müssen und erleichtern so die langfristige Budgetplanung.

Oft genügt es bei Alt-Anlagen bereits einzelne Standardkomponenten auszutauschen, um den aktuellsten Sicherheitsanforderungen zu entsprechen. Fotos: Inauen-Schätti

Für die Durchführung der Checklistenbewertung haben Seilbahnbetreiber bis Ende 2021 Zeit. Dabei erfolgt für jeden Mangel eine Einstufung auf der dreistufigen Skala. Für die Behebung bleiben dann je zwei, fünf oder zehn Jahre Zeit. tm