Seilbahnen klagen wohl erfolgreich auf Entschädigung

Österreichische Skigebiete dürften eine Entschädigung wegen Betriebsschließungen im Frühjahr 2020 bekommen. Der Verfassungsgerichtshof hob eine entsprechende Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Salzburg auf.

Wie der Standard berichtet dürften die Seilbahnen in Obertauern eine satte Entschädigung für die Covid-bedingte Schließung ihres Betriebs im März 2020 bekommen. Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hatte eine entsprechende Vergütung zunächst abgelehnt, der Verfassungsgerichtshof ist aber anderer Meinung.

Das geht aus einer Entscheidung des Höchstgerichts hervor, die den Beschwerdeführern kürzlich zugestellt wurde. Betroffen sind die Sonnenlifte Obertauern und die Seilbahngesellschaft Obertauern.

Indem das Salzburger Gericht den Vergütungsanspruch mit der Begründung verneint hat, dass die Betriebsschließungen nicht vergütungsfähig seien, habe es „dem Gesetz einen verfassungswidrigen Inhalt unterstellt“ und den Gleichheitssatz verletzt.

Der Anwalt der Seilbahnen Obertauern, Markus Bitterl, rechnet damit, dass das Verwaltungsgericht nun eine Entschädigung von mehr als einer halben Million Euro zusprechen wird.

Dominoeffekt erwartet

Die Erkenntnis könnte laut Standard zufolge auch Auswirkungen für andere Seilbahngesellschaften haben, die ebenso pandemiebedingt die Saison vorzeitig beenden mussten.

Laut Bitterl ist zu erwarten, dass auch andere betroffene Unternehmen den Rechtsweg beschreiten und den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die Gerichte werden sich zudem in weiteren, bereits anhängigen Verfahren an der Rechtsprechung des Höchstgerichts orientieren.

Das betreffe allerdings nur Betriebsschließungen, die auf Grundlage des Epidemiegesetzes im Frühjahr 2020 verordnet wurden. Das später in Kraft getretene Covid-19-Maßnahmengesetz schließe entsprechende Entschädigungen nämlich aus.

„Österreichweit ist wohl mit Entschädigungszahlungen in einer Höhe von 100 bis 150 Millionen Euro für die Seilbahnbranche zu rechnen“, sagt Bitterl.

Die unteren Instanzen hätten durch ihre Entscheidung gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Denn andere Betriebe im Umfeld der Seilbahnen wie etwa Hotels hätten sehr wohl eine Ausfallsentschädigung erhalten.