
Management & Tourismus
Muss Seilbahner für Unfall von Kollegen haften?
Die Fronten im Fall des Bergbahn-Mitarbeiters Thomas Umek verhärten sich. In den vergangenen Wochen erhielt Umek mehrere, im Ton zunehmend schärfere Briefe der Seilbahn-Sozialversicherung BVAEB, das berichtet der ORF Tirol.
Der Grund liegt drei Jahre zurück: Im Juli 2023 beaufsichtigte Umek eine Maschinisten-Schulung am Rangger Köpfl. Trotz einer ausführlichen Einweisung geriet ein Teilnehmer beim Abseilen aus einer Gondel in Panik, bediente die Totmannsicherung falsch und stürzte knapp zehn Meter in die Tiefe.
Die Folgen waren verheerend: Der Kollege erlitt schwerste Verletzungen, darunter ein zertrümmertes Becken sowie eine Lungenquetschung, und ist seither arbeitsunfähig. Die BVAEB, die für die Behandlungskosten aufkommen musste, fordert laut ORF-Bericht nun rund 200.000 Euro von Umek zurück.
Da der Fall im kommenden Monat zu verjähren droht, dränge die Versicherung Umek und die Haftpflichtversicherung der Bergbahn zur Unterschrift eines Verjährungsverzichts. Während Umek um seine Existenz bangt, rechtfertigt sich die BVAEB auf ORF-Anfrage: Man sei gesetzlich zu dieser Prüfung verpflichtet, strebe aber eine Einigung mit der Bergbahn an.

Betroffener fühlt sich alleingelassen
Das existenzielle Risiko verlagert sich in diesem Fall komplett auf den Arbeitnehmer. Wie Umek schildert, greift die Haftpflichtversicherung der Bergbahnen bei solchen Forderungen gegen Mitarbeiter nicht – das Risiko sei schlichtweg nicht abgedeckt.
Die logische Konsequenz und große Befürchtung des Betroffenen: Sollte die BVAEB mit der Regressklage durchkommen, wird er persönlich für die gesamte Summe haftbar gemacht.
Trotz der erwiesenen Unschuld von Thomas Umek – die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wegen fehlenden Fremdverschuldens ein – habe die BVAEB den Druck erhöht. Weil Umek den geforderten Verjährungsverzicht aus Angst vor dem Ruin nicht unterschreibt, drohe ihm die Versicherung nun offen mit einer Klage.
Während die BVAEB abwiegelt und den Verzicht als reine Formsache darstellt, fühlt sich Umek wie „David gegen Goliath“. Die Arbeiterkammer Tirol kann erst eingreifen, wenn die Klage tatsächlich auf dem Tisch liegt.