Recht im Tourismus
Kann sich auch ein Tourismusanbieter vor Stornierungen schützen? Und was gehört zum rechtlichen 1x1 bei Wellnessbereichen? Juristin Grit Andersch gibt Auskunft über die derzeitige rechtliche Lage in deutschen Tourismusgebieten.
Gent – Die autofreie Statdt
Zukunftsfähige Mobilität wird nicht nur durch moderne Systeme, etwa urbane Seilbahnen, Realität. Es braucht ein Bündel von Maßnahmen, um den Verkehr zu beruhigen. Bestes Beispiel: die belgische Stadt Gent. Deren Innenstadt ist seit 2017 nahezu autofrei!
Seilöler – Seilbahnseile automatisch schmieren
Was für Fahrradkette und Wälzlager gilt, gilt auch für stark beanspruchte Seile von urbanen und alpinen Seilbahnen. Eine effiziente Nachkonservierung schützt das Drahtseil vor Korrosion, verringert die innere Reibung und macht es dadurch langlebiger. Mit dem automatischen Seilöler und dem passendem Öl NK-A von ELASKON ist dies sogar bei laufendem Betrieb möglich! Das beweist das Beispiel der MiniMetro „PisaMover“ von LEITNER in Pisa.
2G-plus für bayerische Skigebiete abgeschafft
Bayerns Seilbahnen atmen auf: Die aktuelle Infektionsschutzverordnung wird dahingehend geändert, dass auch in Bayerns Wintersportgebieten nun statt 2G-plus die 2GRegel gilt.
Digitalfusion Mayrhofen
Mit Dezember vollziehen der Tourismusverband Mayrhofen-Hippach und die Mayrhofner Bergbahnen Aktiengesellschaft eine „DigitalFusion“.
Zukunftsplan für die Pizolbahnen
Die Ergebnisse des "Runden Tisches" zwischen den Einwohner-Gemeinden und den Pizolbahnen stehen fest. Als vielversprechendstes Szenario resultierte das Szenario «Status Quo PLUS».