Ein KI-Song für den Seilbahnverband
Die Künstliche Intelligenz zieht sich wie ein roter Faden durch die Jahrestagung des Verband Deutscher Seilbahnen und Schlepplifte e.V., die kürzlich n Bischofsgrün am Ochsenkopf stattfand. Aber auch andere Themen standen auf der Agenda - und ein Wechsel im Vorstand.
NSAA-Präsident tritt zurück
„Nach zwei unglaublich erfüllenden Jahren habe ich die sehr schwere Entscheidung getroffen, mit Wirkung zum 10. November 2026 als Präsident und CEO der National Ski Areas Association (NSAA) zurückzutreten." Das teilt Mike Reitzell, Präsident und CEO der National Ski Areas Association (NSAA) mit. Warum will er dem Verband nordamerikanischer Skigebiete nicht mehr vorstehen?
Der Alpine Destination Report: Warum Lech Zürs die Alpen-Spitze erobert
Viele Nächtigungen garantieren längst keinen Spitzenplatz mehr im Alpenraum. Der neue Alpine Destination Report analysiert 26 österreichische Bergdestinationen und zeigt: Während Zell am See-Kaprun bei den Nächtigungen vorne liegt, landet die Region beim Preisniveau nur im Mittelfeld. Lech Zürs hingegen sichert sich trotz Rang 24 beim Gästeaufkommen den Gesamtsieg. Die Analyse zeigt, welche Faktoren den Erfolg von Winterdestinationen beeinflussen.
Imster Bergbahnen: Eigene Lösung bei Einheimischentarifen
Während eine dauerhafte EU-Lösung für Einheimischentarife weiter auf sich warten lässt, gehen die Imster Bergbahnen ihren eigenen Weg. In der kommenden Wintersaison erhalten einheimische Wintersportler erneut vergünstigte Tagestickets. Welches Modell kommt dabei zum Einsatz?
Talstation am Herzogstand genehmigt
Die Bauarbeiten an der neuen Talstation der Herzogstandbahn konnten planmäßig am 26. Oktober 2026 beginnen. Mit dem positiven Baubescheid des Landratsamtes Bad Tölz-Wolfratshausen liegt nun die erforderliche Genehmigung für den Start des Seilbahnprojektes am Walchensee vor. Letzter Betriebstag der Herzogstandbahn in diesem Jahr war demnach Sonntag, der 25. Oktober 2026.
Gericht kippt Seilbahn-Nein
Das Nein zur Seilbahn zwischen Gröden und der Seiser Alm ist zumindest rechtlich vorerst vom Tisch. Das Südtiroler Verwaltungsgericht hat den Beschluss der Gemeinde St. Christina aufgehoben. Dem Anspruch auf Schadensersatz haben die Richter dagegen nicht stattgegeben.





